Verzollung für Privatpersonen – Umzug, Auto und Tiere
Orbalog verzollt für Privatpersonen Umzugsgut beim Zuzug in die Schweiz, Autos und andere Fahrzeuge sowie Pferde und Haustiere. Wir erklären die Schritte verständlich, füllen die Formulare korrekt aus und begleiten Sie bis zur Abfertigung an der Grenze.
| Für wen | Privatpersonen beim Umzug, Autokauf, Pferdekauf oder Turnier |
|---|---|
| Grenzstellen | Über 24, eigene Filialen in Basel/Weil am Rhein, Basel/St. Louis und Thayngen |
| Sprachen | Deutsch, Französisch, Englisch, Italienisch, Türkisch |
| Erreichbarkeit | Mo–Fr 07:30–17:30, Samstag nach Absprache |
Was müssen Privatpersonen beim Zoll beachten?
Für viele Menschen ist der Zoll ein einmaliges Thema: der Umzug in die Schweiz, der Kauf eines Autos in Deutschland oder ein Pferd, das vom Züchter in Frankreich kommt. Die Formulare sind ungewohnt, die Regeln komplex, und an der Grenze möchte niemand lange warten. Gleichzeitig geht es oft um viel Geld, denn eine falsche Anmeldung kann dazu führen, dass Abgaben bezahlt werden, die eigentlich nicht nötig wären.
Orbalog GmbH begleitet Privatpersonen durch alle Schritte. Wir erklären verständlich, was der Zoll verlangt, füllen die Formulare korrekt aus und stimmen den Grenzübertritt mit Ihnen und Ihrem Transport- oder Umzugsunternehmen ab. Mit über 14 Jahren Erfahrung und rund 50’000 Verzollungen pro Jahr wissen wir, worauf es ankommt, und beraten Sie auf Deutsch, Französisch, Englisch, Italienisch oder Türkisch.
Ich ziehe in die Schweiz – was passiert mit meinem Hausrat?
Wer seinen Wohnsitz in die Schweiz verlegt, darf persönlich genutzte Gegenstände in der Regel zoll- und mehrwertsteuerfrei einführen, sofern sie mindestens sechs Monate genutzt wurden. Dafür braucht es das Formular 18.44 und eine Inventarliste. Neuwaren und gewisse Lebensmittel oder Alkohol werden separat behandelt. Alle Details unter Umzugsgut verzollen.
Ich habe ein Auto im Ausland gekauft – wie verzolle ich es?
Beim Kauf oder Import eines Autos fällt seit dem 1. Januar 2024 kein Zoll mehr an, aber die Automobilsteuer von 4 % und die MWST von 8,1 %. Ziehen Sie in die Schweiz und haben Sie das Auto mindestens sechs Monate als Eigentümer benutzt, können Sie es in der Regel abgabenfrei als Übersiedlungsgut mitbringen. Für die Zulassung beim Strassenverkehrsamt braucht es den Prüfbericht 13.20 A, den wir bei der Verzollung beantragen. Wichtig ist auch, dass Sie die ausländische Mehrwertsteuer nicht doppelt bezahlen. Mehr dazu unter Auto verzollen.
Mein Pferd oder Hund reist mit – was gilt?
Für Tiere gelten neben dem Zoll auch Vorschriften zur Tiergesundheit: Equidenpass oder Heimtierausweis, Gesundheitszeugnis und Impfungen. Je nach Anlass, ob Kauf, Turnier oder Umzug, gibt es unterschiedliche Zollverfahren. Wir koordinieren die Kontrolle mit dem Grenztierarzt, samstags nach vorgängiger Absprache. Mehr unter Pferde und Tiere verzollen.
Unsere Leistungen
- Umzugsgutverzollung mit Formular 18.44 und Inventarliste
- Autoverzollung inklusive Prüfbericht 13.20 A
- Export von Fahrzeugen beim Verkauf ins Ausland
- Pferde- und Tierverzollung für Kauf, Turnier und Umzug
- Verzollung grösserer Anschaffungen aus dem Ausland, z. B. Möbel oder Maschinen
- Persönliche Beratung in fünf Sprachen
- Samstagsabfertigung nach vorgängiger Absprache
So läuft es ab
- Sie schildern uns Ihr Vorhaben per E-Mail an zoll@orbalog.com oder rufen an: +41 61 821 33 33.
- Wir sagen Ihnen, welche Unterlagen Sie brauchen, und senden Ihnen eine Offerte.
- Wir bereiten die Zollanmeldung vor und stimmen Grenzstelle und Termin mit Ihnen ab.
- Ihre Ware, Ihr Auto oder Ihr Tier wird abgefertigt, und Sie erhalten alle Belege.
Benötigte Unterlagen
- Pass oder ID
- Je nach Fall Inventarliste, Kaufvertrag, Fahrzeugausweis oder Equidenpass
- Nachweis des Zuzugs, z. B. Mietvertrag oder Anmeldebestätigung der Gemeinde
- Gesundheitszeugnis und Impfnachweise bei Tieren
Welche Papiere Sie genau brauchen, zeigt Ihnen auch unsere Dokumenten-Checkliste. Die Einfuhr-MWST können Sie vorab mit dem Kostenrechner schätzen.
Alle Leistungen in diesem Bereich
Umzugsgut verzollen – zollfrei in die Schweiz zügeln
Hausrat beim Zuzug in die Schweiz zollfrei anmelden, mit Formular 18.44 und Inventarliste.
Mehr erfahrenAuto verzollen Schweiz – Fahrzeug importieren und exportieren
Fahrzeugimport und -export für Private und Händler inklusive Prüfbericht 13.20 A.
Mehr erfahrenPferd und Tiere verzollen – Import und Export Schweiz
Pferde und Tiere für Kauf, Turnier oder Umzug verzollen, mit Koordination des Grenztierarztes.
Mehr erfahrenFragen und Antworten
Verzollt Orbalog auch für Privatpersonen?
Ja, wir verzollen für Privatpersonen zum Beispiel Umzugsgut beim Zuzug in die Schweiz, Autos sowie Pferde und andere Tiere. Unternehmen betreuen wir bei Import, Export und Transit.
Ist Umzugsgut in der Schweiz zollfrei?
Ja, persönlich genutzte Gegenstände (mind. 6 Monate) sind beim Zuzug in der Regel zoll- und mehrwertsteuerfrei. Voraussetzung ist eine korrekte Anmeldung.
Übernimmt Orbalog die Verzollung bei einem privaten Fahrzeugkauf im Ausland?
Ja, wir verzollen Fahrzeuge für Privatpersonen ebenso wie für Firmenkunden und unterstützen Sie bei der ausländischen Ausfuhr und den notwendigen Dokumenten.
Wie früh sollte eine Tierverzollung angemeldet werden?
Möglichst frühzeitig, da grenztierärztliche Kontrollen und Zollkontrollen an feste Öffnungszeiten gebunden sind.
Brauche ich für eine Online-Bestellung aus dem Ausland eine Zollagentur?
Kleine Pakete werden meist direkt vom Paketdienst verzollt. Eine Zollagentur lohnt sich vor allem bei grösseren Anschaffungen, die Sie selbst abholen oder per Spedition liefern lassen, etwa Möbel, Fahrzeuge oder Maschinen. Fragen Sie uns, wir sagen Ihnen ehrlich, ob es uns braucht.
Offerte als Privatperson anfragen
Senden Sie uns Ihre Unterlagen an zoll@orbalog.com oder fragen Sie direkt online an. Mo–Fr 07:30–17:30, Samstag nach Absprache.
