Pferd und Tiere verzollen – Import und Export Schweiz
Pferde und andere Tiere müssen beim Grenzübertritt in die Schweiz verzollt werden; je nach Anlass gilt die definitive Einfuhr, die vorübergehende Verwendung oder die Rückwarenregelung. Orbalog erstellt die Zollanmeldung, prüft Gesundheitszeugnisse und koordiniert die Kontrolle mit der grenztierärztlichen Stelle, samstags auf Voranmeldung.
| Für wen | Pferdebesitzer, Reiter, Züchter, Händler, Tiertransporteure und Privatpersonen mit Haustieren |
|---|---|
| Grenzstellen | Über 24, eigene Filialen in Basel/Weil am Rhein, Basel/St. Louis und Thayngen |
| Unterlagen | Equidenpass bzw. Heimtierausweis, Gesundheitszeugnis (TRACES), Impfnachweis, Eigentumsnachweis |
| Verfahren | Definitive Einfuhr, vorübergehende Verwendung, Rückwaren |
| Erreichbarkeit | Mo–Fr 07:30–17:30, Samstag nach Absprache |
Was gilt beim Verzollen von Pferden und Tieren?
Lebende Tiere sind keine gewöhnliche Ware. Bei jedem Grenzübertritt geht es neben dem Zoll auch um Tiergesundheit: Gesundheitszeugnis, Impfungen, Identifikation und je nach Herkunft eine Kontrolle durch die grenztierärztliche Stelle. Gleichzeitig ist der Zeitdruck gross, denn ein Pferd im Anhänger soll nicht stundenlang an der Grenze warten.
Orbalog GmbH verzollt Pferde, Hunde und andere Tiere für Privatpersonen, Reiter, Züchter und Händler. Wir erstellen die Zollanmeldung, prüfen Gesundheitszeugnisse und Impfnachweise, koordinieren die Kontrolle mit dem Grenztierarzt und stimmen den Grenzübertritt mit dem Transportunternehmen ab. Seit über 14 Jahren, an über 24 Grenzstellen.
Pferde verzollen – Turnier, Kauf oder Umzug
Ob Sie ein Pferd kaufen, an einem Turnier im Ausland starten oder mit Ihrem Tier in die Schweiz ziehen: Wir wählen das passende Zollverfahren (definitive Einfuhr, vorübergehende Verwendung oder Rückwaren) und koordinieren die grenztierärztliche Untersuchung an der Grenze. Samstags auf Voranmeldung.
- Kauf im Ausland: Das Pferd wird definitiv eingeführt. In der Regel fallen Zoll und MWST an. Pferde unterliegen einem Zollkontingent, deshalb hängt der Zollansatz davon ab, ob ein Kontingentsanteil genutzt werden kann.
- Turnier, Ausstellung, Zucht: Das Pferd kommt nur vorübergehend in die Schweiz oder reist vorübergehend ins Ausland. Im Verfahren der vorübergehenden Verwendung ist meist eine Sicherheit zu leisten, die nach der Rückkehr zurückerstattet wird.
- Rückkehr eines Schweizer Pferdes: Wurde das Pferd korrekt ausgeführt, kann es in der Regel als Rückware abgabenfrei wieder eingeführt werden.
- Umzug: Tiere, die Sie beim Zuzug in die Schweiz mitbringen, können in vielen Fällen zusammen mit dem Umzugsgut abgefertigt werden, siehe Umzugsgut verzollen.
Hunde, Katzen und andere Tiere
Auch für Heimtiere gelten Einreisebestimmungen, etwa Mikrochip, Heimtierausweis und Tollwutimpfung. Bei Tieren aus Ländern ausserhalb der EU können strengere Vorschriften gelten. Für Zucht- und Nutztiere kommen oft weitere Bestimmungen dazu. Wir klären die Anforderungen vorab, damit an der Grenze keine Überraschungen entstehen.
Unsere Leistungen
- Erstellung der Zollanmeldung für Pferde, Hunde und weitere Tiere
- Wahl des passenden Verfahrens: definitive Einfuhr, vorübergehende Verwendung oder Rückwaren
- Koordination mit dem Grenztierarzt
- Prüfung von Gesundheitszeugnissen und Impfnachweisen
- Abstimmung des Grenzübertritts mit dem Transportunternehmen
- Abfertigung von Ausfuhren, z. B. beim Verkauf eines Pferdes ins Ausland
- Samstagsabfertigung nach vorgängiger Absprache
So läuft es ab
- Sie senden uns Equidenpass bzw. Heimtierausweis, Gesundheitszeugnis und Kaufvertrag an zoll@orbalog.com.
- Wir prüfen die Dokumente und wählen das passende Zollverfahren.
- Wir melden das Tier an und stimmen den Termin mit Zoll, Grenztierarzt und Transport ab.
- Das Tier wird an der Grenze abgefertigt, Sie erhalten alle Belege.
Benötigte Unterlagen
- Equidenpass bzw. Heimtierausweis
- Gesundheitszeugnis (TRACES)
- Impfnachweis
- Kaufvertrag oder Eigentumsnachweis
- Bei Turnieren: Nennbestätigung oder Einladung
- Geplante Ankunftszeit an der Grenze
Wo verzollen wir Ihr Tier?
An unseren Filialen Basel/Weil am Rhein, Basel/St. Louis und Thayngen sowie über unser Partnernetz an weiteren Grenzstellen. Nicht jede Grenzstelle ist für die Abfertigung von Tieren eingerichtet, deshalb planen wir die Route gemeinsam mit Ihnen. Eine Übersicht finden Sie unter Standorte und Grenzstellen, alle Angebote für Private unter Privatkunden.
Fragen und Antworten
Braucht die Tierverzollung eine tierärztliche Kontrolle an der Grenze oder einen Nachweis?
Ja, Orbalog koordiniert diese Kontrolle direkt mit der zuständigen grenztierärztlichen Stelle.
Welche Nachweise sind für eine Pferdeverzollung nötig?
Gesundheitszeugnis, Impfnachweise und ein Eigentumsnachweis.
Wie früh sollte eine Tierverzollung angemeldet werden?
Möglichst frühzeitig, da grenztierärztliche Kontrollen und Zollkontrollen an feste Öffnungszeiten gebunden sind.
Muss ich für ein Pferd, das nur an einem Turnier startet, Zoll bezahlen?
In der Regel nicht. Für Turniere und Ausstellungen kann das Pferd meist im Verfahren der vorübergehenden Verwendung ein- und wieder ausgeführt werden. Dabei ist oft eine Sicherheit zu hinterlegen, die nach der fristgerechten Wiederausfuhr zurückerstattet wird.
Was kostet die Einfuhr eines gekauften Pferdes?
Bei einer definitiven Einfuhr fallen in der Regel Zoll und MWST an. Pferde unterliegen in der Schweiz einem Zollkontingent: Mit Kontingentsanteil gilt der tiefere Kontingentszollansatz, sonst der höhere Ausserkontingentszollansatz. Wir prüfen Ihren Fall und offerieren Ihnen die Abfertigung.
Kann Orbalog auch am Samstag abfertigen?
Ja, nach vorgängiger Absprache. Bitte melden Sie Samstagsabfertigungen frühzeitig an, damit Zoll und grenztierärztliche Stelle eingeplant werden können.
Offerte für Pferde- und Tierverzollung anfragen
Senden Sie uns Ihre Unterlagen an zoll@orbalog.com oder fragen Sie direkt online an. Mo–Fr 07:30–17:30, Samstag nach Absprache.

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