Transitdokument T1 und T2 – Versandverfahren Schweiz
Mit einem Transitdokument T1 oder T2 wird Ware unter Zollüberwachung durch die Schweiz oder bis zu einer Inlandzollstelle befördert, ohne dass Zoll und Steuern bereits an der Grenze fällig werden. Orbalog eröffnet das Versandverfahren elektronisch, begleitet den Abschluss und klärt Rückfragen der Grenzstellen.
| Für wen | Speditionen, Transporteure, Fahrer, Importeure mit Verzollung im Inland |
|---|---|
| Grenzstellen | Über 24, eigene Filialen in Basel/Weil am Rhein, Basel/St. Louis und Thayngen |
| Unterlagen | Handelsrechnung, Packliste, Abgangs- und Bestimmungsort, Route, Bestimmungszollstelle |
| Verfahren | T1 für Nicht-Unionswaren, T2 für Unionswaren, elektronisch im Versandverfahren |
| Erreichbarkeit | Mo–Fr 07:30–17:30, Samstag nach Absprache |
Was ist ein Transitdokument T1 oder T2?
Ein Transitdokument eröffnet ein sogenanntes Versandverfahren. Die Ware reist dabei unter Zollüberwachung von einer Abgangszollstelle zu einer Bestimmungszollstelle, ohne dass sie an der Grenze bereits verzollt wird. Zölle und Steuern werden erst dort erhoben, wo die Ware tatsächlich ankommt, oder gar nicht, wenn sie die Schweiz nur durchquert. Die Schweiz ist Teil des gemeinsamen Versandverfahrens mit der EU und weiteren Ländern, deshalb werden T1 und T2 in ganz Europa anerkannt.
Der Unterschied liegt im Zollstatus der Ware: T1 wird für Waren ohne EU-Zollstatus verwendet, zum Beispiel für Ware aus Drittländern oder Schweizer Ware. T2 gilt für Waren mit EU-Zollstatus, die durch ein Nicht-EU-Land wie die Schweiz befördert werden und danach ihren EU-Status behalten sollen. Die Wahl des richtigen Dokuments ist wichtig, weil sie die Abfertigung am Bestimmungsort beeinflusst.
Wann brauchen Sie ein Transitdokument?
- Durchfuhr: Ware aus Deutschland fährt durch die Schweiz nach Italien oder Frankreich.
- Verzollung im Inland: Die Ware soll nicht an der Grenze, sondern an einer Inlandzollstelle oder beim Empfänger verzollt werden.
- Ausfuhr mit Weiterversand: Eine Schweizer Sendung reist unter Zollüberwachung bis zu einer Zollstelle im Zielland.
- Sammelladungen: Ein Lkw transportiert Waren für mehrere Empfänger, die an verschiedenen Orten verzollt werden.
In all diesen Fällen sorgt das Versandverfahren dafür, dass der Lkw an der Grenze nicht auf die vollständige Verzollung warten muss.
Was müssen Sie beim Transitverfahren beachten?
Die Abgangszollstelle legt eine Frist fest, innerhalb der die Ware samt Dokument an der Bestimmungszollstelle gestellt werden muss. Die Route und die Plomben bzw. Verschlüsse dürfen nicht eigenmächtig verändert werden. Für die möglichen Abgaben während des Transports ist in der Regel eine Sicherheit zu leisten. Wird das Verfahren nicht ordnungsgemäss abgeschlossen, können die Abgaben beim Verpflichteten nachgefordert werden. Deshalb ist eine saubere Eröffnung genauso wichtig wie die Kontrolle des Abschlusses.
Unsere Leistungen
- Erstellung von Transitdokumenten T1 und T2 im elektronischen Versandverfahren
- Eröffnung des Transitverfahrens an der Grenzstelle bzw. Zollstelle
- Begleitung des Abschlusses an der Bestimmungszollstelle
- Unterstützung bei der Kontrolle der Abschlussfristen
- Klärung von Rückfragen der Grenzstellen
- Feste Abläufe für regelmässige Sammelladungen
- Kombination mit Ausfuhr- oder Einfuhrverzollung, siehe Ausfuhrverzollung und Einfuhrverzollung
So läuft es ab
- Sie senden uns Handelsrechnung, Packliste sowie Abgangs- und Bestimmungsort an zoll@orbalog.com.
- Wir prüfen den Zollstatus der Ware und wählen T1 oder T2.
- Wir eröffnen das Versandverfahren elektronisch, und der Fahrer erhält das Begleitdokument.
- Die Ware wird an der Bestimmungszollstelle gestellt, das Verfahren wird abgeschlossen.
Benötigte Unterlagen
- Handelsrechnung mit Warenbeschreibung und Wert
- Packliste mit Packstücken und Gewichten
- Angaben zu Abgangsort und Bestimmungsort
- Geplante Route und Bestimmungszollstelle
- Angaben zu Fahrzeug, Kennzeichen und Fahrer
- Nachweis des Zollstatus, falls die Ware als Unionsware (T2) reisen soll
Wo eröffnen wir Ihr Transitdokument?
Direkt an der Grenze in unseren Filialen Basel/Weil am Rhein, Basel/St. Louis und Thayngen. Über unser Partnernetz zusätzlich an Grenzstellen wie Rheinfelden, Koblenz/Waldshut, Kreuzlingen, Chiasso, Genf-Bardonnex und Boncourt. Abgeschlossen werden kann das Verfahren zum Beispiel an den Inlandzollstellen Bern, Aarau oder Bülach. Eine Übersicht finden Sie unter Standorte und Grenzstellen.
Ihre Sendung steht bereits an der Grenze? Rufen Sie uns an: +41 61 821 33 33.
Fragen und Antworten
Was ist der Unterschied zwischen T1 und T2?
T1 gilt für Waren ohne EU-Zollstatus, T2 für Waren mit EU-Status, die durch ein Nicht-EU-Land wie die Schweiz transportiert werden.
Warum braucht man ein Transitdokument für die Durchfuhr durch die Schweiz?
Damit Zölle und Steuern erst am tatsächlichen Bestimmungsort erhoben werden und die Ware ohne vollständige Verzollung durch die Schweiz oder aus der Schweiz reisen kann.
Wer überwacht die Frist eines Transitverfahrens?
Der Transporteur oder Auftraggeber übernimmt die Überwachung der Fristen bis zum Abschluss des Verfahrens bei der zuständigen Zollstelle. Orbalog unterstützt Sie dabei, behält den Status des Verfahrens im Blick und klärt Rückfragen der Grenzstellen.
Brauche ich eine Sicherheit für das Transitverfahren?
In der Regel ja. Für die möglichen Abgaben während des Transports muss eine Sicherheit geleistet werden, zum Beispiel über eine Bürgschaft. Wir klären mit Ihnen, wie die Sicherheit für Ihre Sendung gestellt wird.
Kann ich mit einem T1 bis zu einer Inlandzollstelle fahren?
Ja. Mit einem Transitdokument kann die Ware an der Grenze unverzollt weiterfahren und erst an einer Inlandzollstelle, zum Beispiel in Bern, Aarau oder Bülach, oder bei einem zugelassenen Empfänger verzollt werden.
Transitdokument anfragen
Senden Sie uns Ihre Unterlagen an zoll@orbalog.com oder fragen Sie direkt online an. Mo–Fr 07:30–17:30, Samstag nach Absprache.

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