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Umzug

Umzugsgut verzollen – zollfrei in die Schweiz zügeln

Kurzantwort

Wer seinen Wohnsitz in die Schweiz verlegt, darf seinen Hausrat in der Regel zoll- und abgabenfrei einführen, sofern die Gegenstände mindestens sechs Monate persönlich genutzt wurden und korrekt angemeldet werden. Orbalog übernimmt die Umzugsgutverzollung mit Formular 18.44 und Inventarliste an über 24 Grenzstellen.

Fakten auf einen Blick
Für wenPrivatpersonen beim Zuzug in die Schweiz und Umzugsunternehmen
GrenzstellenÜber 24, z. B. Basel, Weil am Rhein, Thayngen, Kreuzlingen, Chiasso, Genf-Bardonnex
UnterlagenFormular 18.44, Inventarliste, Pass/ID, Nachweis des Zuzugs
AbgabenIn der Regel zoll- und mehrwertsteuerfrei bei mindestens 6 Monaten Nutzung, auch für das eigene Auto (dann auch keine Automobilsteuer)
ErreichbarkeitMo–Fr 07:30–17:30, Samstag nach Absprache

Wie verzolle ich mein Umzugsgut beim Zuzug in die Schweiz?

Wer seinen Wohnsitz in die Schweiz verlegt, darf seinen Hausrat in der Regel zoll- und abgabenfrei einführen. Voraussetzung ist eine korrekte Anmeldung beim Zoll. Orbalog übernimmt die Umzugsgutverzollung für Privatpersonen und Umzugsunternehmen an über 24 Grenzstellen, schnell und ohne Überraschungen an der Grenze.

Ein Umzug ist auch ohne Zoll schon aufwendig genug. Deshalb nehmen wir Ihnen die Formalitäten ab: Wir prüfen Ihre Inventarliste, füllen den Antrag korrekt aus, stimmen Grenzstelle und Termin mit Ihrem Umzugsunternehmen ab und sorgen dafür, dass der Möbelwagen ohne unnötige Wartezeit weiterfahren kann. Mit über 14 Jahren Erfahrung wissen wir, welche Fragen der Zoll stellt, und beantworten sie im Voraus.

Was gilt als Umzugsgut?

Als Umzugsgut gelten Gegenstände, die Sie mindestens sechs Monate persönlich genutzt haben und in der Schweiz weiter nutzen: Möbel, Haushaltsgeräte, Kleidung, Bücher, Sportgeräte und in vielen Fällen auch Fahrzeuge. Neuwaren, Handelswaren und gewisse Lebensmittel und Alkohol sind davon ausgenommen und werden separat behandelt.

Auch Haustiere ziehen oft mit um. Für sie gelten eigene Einreisebestimmungen wie Mikrochip, Heimtierausweis und Tollwutimpfung. Wir klären das gleich mit, siehe Pferde und Tiere verzollen.

Was ist mit dem Auto beim Umzug?

Beim Umzug können Sie Ihr Auto in der Regel ohne Zollabgaben mitbringen: Fahrzeuge, die Sie vor dem Zuzug mindestens sechs Monate als Eigentümer benutzt haben und in der Schweiz weiter nutzen, gelten als Übersiedlungsgut. Dann fallen weder Zoll noch Automobilsteuer noch MWST an. Anders beim normalen Kauf oder Import ohne Umzug: Zoll fällt seit dem 1. Januar 2024 zwar keiner mehr an, wohl aber die Automobilsteuer von 4 % und die MWST von 8,1 %. Für die Zulassung beim Strassenverkehrsamt brauchen Sie trotzdem den Prüfbericht 13.20 A, den wir bei der Verzollung beantragen. Bitte beachten Sie: Wird ein abgabenfrei eingeführtes Fahrzeug kurz nach der Einfuhr verkauft, können die Abgaben nachträglich fällig werden. Mehr dazu unter Auto verzollen.

Unsere Leistungen

  • Prüfung Ihrer Inventarliste und Abgrenzung von Neuwaren
  • Ausfüllen des Formulars 18.44 «Zollabfertigungsantrag für Übersiedlungsgut»
  • Zollanmeldung und Abfertigung an der gewünschten Grenzstelle
  • Abstimmung von Grenzstelle und Zeitpunkt mit Ihrem Umzugsunternehmen
  • Fahrzeugverzollung inklusive Prüfbericht 13.20 A
  • Abfertigung von Haustieren und Pferden
  • Samstagsabfertigung nach vorgängiger Absprache
  • Beratung in Deutsch, Französisch, Englisch, Italienisch und Türkisch

So läuft es ab

  1. Sie senden uns Inventarliste und Dokumente.
  2. Wir prüfen alles und bereiten die Zollanmeldung vor.
  3. Wir stimmen Grenzstelle und Zeitpunkt mit Ihrem Umzugsunternehmen ab.
  4. An der Grenze wird Ihr Umzugsgut abgefertigt. Sie erhalten die Belege für Ihre Unterlagen.

Benötigte Unterlagen

  • Formular 18.44 «Zollabfertigungsantrag für Übersiedlungsgut»
  • Detaillierte Inventarliste (gerne nach unserer Vorlage)
  • Kopie von Pass oder ID
  • Nachweis des Zuzugs: Mietvertrag, Kaufvertrag oder Arbeitsvertrag in der Schweiz bzw. Anmeldebestätigung der Gemeinde
  • Bei Fahrzeugen zusätzlich Fahrzeugausweis und Kaufbeleg

Ihre Vorteile

  • Erfahrung aus über 14 Jahren Verzollung
  • Abfertigung an über 24 Grenzstellen, z. B. Basel, Weil am Rhein, Thayngen, Kreuzlingen, Chiasso, Genf-Bardonnex
  • Auch Fahrzeugverzollung und Haustiere aus einer Hand
  • Samstagsabfertigung nach vorgängiger Absprache

Wo können Sie Ihr Umzugsgut abfertigen lassen?

Ziehen Sie aus Deutschland in die Region Basel, ist unsere Filiale Basel/Weil am Rhein der naheliegende Ort. Aus Frankreich kommen Sie über Basel/St. Louis, aus Süddeutschland oft über Thayngen. Für Umzüge in die Ost-, West- oder Südschweiz nutzen wir unser Partnernetz, etwa in Kreuzlingen, Genf-Bardonnex oder Chiasso. Alle Orte finden Sie unter Standorte und Grenzstellen. Einen Überblick über alle Leistungen für Private gibt die Seite Privatkunden.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Ist Umzugsgut in der Schweiz zollfrei?

Ja, persönlich genutzte Gegenstände (mind. 6 Monate) sind beim Zuzug in der Regel zoll- und mehrwertsteuerfrei. Voraussetzung ist eine korrekte Anmeldung.

Kann ich mein Auto als Umzugsgut einführen?

Ja, wenn Sie es vor dem Zuzug mindestens sechs Monate als Eigentümer benutzt haben. Dann ist es in der Regel abgabenfrei: kein Zoll, keine Automobilsteuer, keine MWST. Wir übernehmen die Fahrzeugverzollung inklusive Prüfbericht 13.20 A gleich mit.

Wann sollte ich mich melden?

Idealerweise 1–2 Wochen vor dem Umzugstermin, damit alle Dokumente bereitliegen.

Was passiert mit Neuwaren?

Neuwaren und Handelswaren werden ordentlich verzollt. Wir weisen sie in der Anmeldung getrennt aus.

Muss ich mein ganzes Umzugsgut auf einmal einführen?

Nicht zwingend. Umzugsgut kann in der Regel auch in mehreren Etappen eingeführt werden. Wichtig ist, dass alle Teile in der Inventarliste aufgeführt sind und bei der ersten Abfertigung angemeldet werden. Wir beraten Sie gerne zum Ablauf.

Wir sind für Sie da

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Senden Sie uns Ihre Unterlagen an zoll@orbalog.com oder fragen Sie direkt online an. Mo–Fr 07:30–17:30, Samstag nach Absprache.

Lkw auf der Autobahn Richtung Schweizer Grenze im Abendlicht
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