Auto verzollen Schweiz – Fahrzeug importieren und exportieren
Wer ein Auto in die Schweiz einführt, muss es beim Zoll anmelden. Beim normalen Import oder Kauf fällt seit dem 1. Januar 2024 kein Zoll mehr an, aber die Automobilsteuer von 4 % und die MWST von 8,1 %. Beim Umzug in die Schweiz kann ein Fahrzeug, das Sie mindestens sechs Monate als Eigentümer benutzt haben, in der Regel als Übersiedlungsgut abgabenfrei mitgebracht werden: kein Zoll, keine Automobilsteuer, keine MWST. Für die Zulassung braucht es in beiden Fällen den Prüfbericht 13.20 A. Orbalog erstellt Zollanmeldung und Prüfbericht für Privatpersonen, Händler und Garagen.
| Für wen | Privatpersonen, Autohändler, Garagen und Oldtimer-Sammler |
|---|---|
| Grenzstellen | Über 24, eigene Filialen in Basel/Weil am Rhein, Basel/St. Louis und Thayngen |
| Unterlagen | Fahrzeugausweis, Kaufvertrag, Angaben zu Fahrzeugtyp und Erstzulassung |
| Abgaben Kauf/Import | Kein Zoll seit 1.1.2024, aber Automobilsteuer 4 % und MWST 8,1 % |
| Abgaben beim Umzug | In der Regel abgabenfrei (kein Zoll, keine Automobilsteuer, keine MWST), wenn mind. 6 Monate als Eigentümer benutzt |
| Erreichbarkeit | Mo–Fr 07:30–17:30, Samstag nach Absprache |
Was muss ich tun, um ein Auto in die Schweiz zu importieren?
Ob Neuwagen vom Händler in Deutschland, Occasion aus Frankreich oder Oldtimer aus Italien: Jedes Fahrzeug, das in die Schweiz eingeführt wird, muss beim Zoll angemeldet werden. Für die spätere Zulassung beim Strassenverkehrsamt braucht es ausserdem den Prüfbericht 13.20 A, der bei der Verzollung ausgestellt wird. Ohne ihn lässt sich das Auto in der Schweiz nicht einlösen.
Orbalog GmbH erstellt für jedes Fahrzeug eine eigene Zollanmeldung, berechnet Einfuhrsteuer und allfällige Abgaben und stellt die Nachweise für die spätere Zulassung bereit. Je nach Fall sind Formulare der Strassenverkehrsbehörde nötig, auch dazu beraten wir Sie. Wir arbeiten für Privatpersonen ebenso wie für Autohändler, Garagen und Oldtimer-Sammler, mit über 14 Jahren Erfahrung in der Verzollung.
Auto in die Schweiz importieren – Schritt für Schritt
- Kaufvertrag und Fahrzeugausweis an Orbalog senden.
- Wir erstellen die Zollanmeldung und den Prüfbericht 13.20 A.
- Verzollung an der Grenze: Beim Kauf oder Import fallen Automobilsteuer (4 %) und MWST (8,1 %) an, beim Umzug in der Regel keine Abgaben.
- Mit dem 13.20 A zur Fahrzeugprüfung beim Strassenverkehrsamt.
Welche Abgaben fallen beim Autoimport an?
Bemessungsgrundlage ist in der Regel der Kaufpreis bzw. Fahrzeugwert inklusive Transportkosten bis zum Bestimmungsort. Darauf erhebt der Zoll die Automobilsteuer von 4 % und anschliessend die Mehrwertsteuer von 8,1 %. Seit dem 1. Januar 2024 hat die Schweiz die Zölle auf Industrieprodukte grundsätzlich aufgehoben, dazu gehören auch Personenwagen. Für Elektrofahrzeuge gilt die Automobilsteuer inzwischen ebenfalls. Bei Oldtimern, Wohnmobilen, Motorrädern oder Nutzfahrzeugen können besondere Regeln gelten. Wir prüfen Ihren Fall vorab und nennen Ihnen die zu erwartenden Abgaben.
Ausnahme Umzug: Verlegen Sie Ihren Wohnsitz in die Schweiz, können Sie Ihr Auto in der Regel ohne Zollabgaben mitbringen. Voraussetzung ist, dass Sie das Fahrzeug vor dem Zuzug mindestens sechs Monate als Eigentümer benutzt haben und es in der Schweiz weiter nutzen. Dann fallen als Übersiedlungsgut weder Zoll noch Automobilsteuer noch MWST an. Mehr dazu unter Umzugsgut verzollen.
Wichtig für Käufer im Ausland: Lassen Sie sich vom Verkäufer bestätigen, dass die ausländische Mehrwertsteuer bei der Ausfuhr zurückerstattet bzw. nicht erhoben wird. Wir unterstützen Sie bei den Dokumenten für die ausländische Ausfuhr, damit Sie die Steuer nicht doppelt bezahlen.
Auto aus der Schweiz exportieren
Wir erstellen die Ausfuhranmeldung, damit Sie als Verkäufer die Schweizer MWST korrekt ausweisen bzw. der Käufer im Ausland sauber importieren kann. Gerne inkl. Transitdokument. Die Ausfuhrveranlagung dient Ihnen als Nachweis, dass das Fahrzeug die Schweiz verlassen hat. Mehr zum Export allgemein unter Ausfuhrverzollung Schweiz.
Unsere Leistungen
- Eigene Zollanmeldung für jedes Fahrzeug, für Private und Händler
- Ausstellung des Prüfberichts 13.20 A für die Zulassung
- Berechnung von Automobilsteuer, MWST und allfälligen Abgaben
- Beratung zu Formularen der Strassenverkehrsbehörde
- Unterstützung bei der ausländischen Ausfuhr und den Begleitdokumenten
- Ausfuhranmeldung und Transitdokument beim Export
- Fahrzeugverzollung als Teil des Umzugsguts, siehe Umzugsgut verzollen
Benötigte Unterlagen
- Fahrzeugausweis bzw. Zulassungsbescheinigung (Original)
- Kaufvertrag oder Rechnung mit Kaufpreis
- Angaben zu Fahrzeugtyp, Fahrgestellnummer und Erstzulassung
- Ausweis oder Pass des Käufers bzw. UID des Händlers
- Bei Umzug: Nachweis, dass Sie das Fahrzeug mindestens sechs Monate als Eigentümer benutzt haben, sowie Formular 18.44
- Belege zu Transportkosten, falls vorhanden
Für wen?
Privatpersonen, Autohändler, Garagen und Oldtimer-Sammler. Wer als Privatperson zum ersten Mal ein Auto importiert, findet unter Privatkunden einen Überblick über alle Leistungen für Private. Abfertigen können wir an unseren Filialen Basel/Weil am Rhein, Basel/St. Louis und Thayngen sowie über unser Partnernetz an weiteren Grenzstellen wie Kreuzlingen, Chiasso oder Genf-Bardonnex.
Fragen und Antworten
Welche Unterlagen braucht Orbalog für eine Autoverzollung?
Fahrzeugausweis und Kaufvertrag sowie Angaben zu Fahrzeugtyp und Erstzulassung.
Übernimmt Orbalog die Verzollung bei einem privaten Fahrzeugkauf im Ausland?
Ja, wir verzollen Fahrzeuge für Privatpersonen ebenso wie für Firmenkunden und unterstützen Sie bei der ausländischen Ausfuhr und den notwendigen Dokumenten.
Wann sollte man sich für eine Autoverzollung bei Orbalog melden?
Idealerweise vor dem geplanten Grenzübertritt, damit alle Unterlagen bereits vorbereitet sind.
Was ist der Prüfbericht 13.20 A?
Der Prüfbericht 13.20 A wird bei der Verzollung ausgestellt und bestätigt, dass das Fahrzeug ordnungsgemäss eingeführt wurde. Sie brauchen ihn für die Fahrzeugprüfung und Zulassung beim kantonalen Strassenverkehrsamt.
Wie viel kostet es, ein Auto in die Schweiz zu importieren?
Beim normalen Import oder Kauf fallen die Automobilsteuer von 4 % und die MWST von 8,1 % an, berechnet auf dem Fahrzeugwert inklusive Transportkosten. Zoll erhebt die Schweiz auf Autos seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr. Ausnahme Umzug: Ein Fahrzeug, das Sie mindestens sechs Monate als Eigentümer benutzt haben, ist beim Zuzug in der Regel abgabenfrei. Dazu kommen unsere Abfertigungskosten, die wir Ihnen vorab offerieren.
Kann ich mein Auto beim Umzug zollfrei einführen?
Ja. Haben Sie das Fahrzeug vor dem Zuzug mindestens sechs Monate als Eigentümer benutzt und nutzen Sie es in der Schweiz weiter, können Sie es in der Regel als Übersiedlungsgut abgabenfrei mitbringen: kein Zoll, keine Automobilsteuer, keine MWST. Den Prüfbericht 13.20 A brauchen Sie trotzdem.
Offerte für Autoverzollung anfragen
Senden Sie uns Ihre Unterlagen an zoll@orbalog.com oder fragen Sie direkt online an. Mo–Fr 07:30–17:30, Samstag nach Absprache.

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