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Beratung

Zollberatung und Fiskalvertretung in der Schweiz

Kurzantwort

Orbalog berät Unternehmen bei Tarifierung, Warenursprung, Zollverfahren und Bewilligungen und übernimmt für ausländische Firmen die Fiskalvertretung gegenüber der Schweizer Mehrwertsteuer. So vermeiden Sie Nachforderungen, nutzen Zollpräferenzen und können in der Schweiz in eigenem Namen liefern.

Fakten auf einen Blick
Für wenSchweizer Importeure und Exporteure, ausländische Lieferanten und Onlinehändler
ThemenTarifierung, Ursprung, EUR.1, Zollverfahren, Bewilligungen, MWST-Fiskalvertretung
UnterlagenProduktbeschreibungen, Datenblätter, Rechnungen, Lieferkette
ErreichbarkeitMo–Fr 07:30–17:30, Samstag nach Absprache

Wann lohnt sich eine Zollberatung?

Viele Probleme an der Grenze entstehen nicht beim Grenzübertritt, sondern lange vorher: bei der Tarifierung eines neuen Produkts, bei unklaren Lieferbedingungen oder bei einem Ursprungsnachweis, der die Regeln des Freihandelsabkommens nicht erfüllt. Solche Fehler fallen oft erst bei einer Kontrolle auf und können zu Nachforderungen führen, auch rückwirkend.

Orbalog GmbH bringt die Erfahrung aus über 14 Jahren und rund 50’000 Verzollungen pro Jahr in Ihre Planung ein. Wir beraten Sie, bevor Sie einen neuen Lieferanten aufnehmen, ein Produkt einführen oder einen neuen Absatzmarkt erschliessen. So wissen Sie im Voraus, welche Abgaben, Bewilligungen und Dokumente auf Sie zukommen.

Welche Themen umfasst unsere Zollberatung?

Tarifierung

Die Zolltarifnummer ist die Grundlage jeder Verzollung. Sie entscheidet über Zollansatz, MWST-Satz, Bewilligungspflichten und Kontingente. Wir ordnen Ihre Produkte im Schweizer Gebrauchstarif ein, erstellen auf Wunsch eine Artikelliste mit hinterlegten Tarifnummern und unterstützen Sie bei Anträgen auf eine verbindliche Tarifauskunft beim BAZG.

Warenursprung und Präferenzen

Ob eine Ware zollbegünstigt ist, hängt von ihrem präferenziellen Ursprung ab. Wir prüfen mit Ihnen die Ursprungsregeln der Freihandelsabkommen, erklären den Unterschied zwischen EUR.1, Ursprungserklärung und Ursprungszeugnis und helfen bei Lieferantenerklärungen. Seit die Schweiz am 1. Januar 2024 die Industriezölle grundsätzlich aufgehoben hat, ist der Ursprung vor allem für Agrarprodukte beim Import und für Ihre Kunden im Ausland beim Export entscheidend.

Zollverfahren und Bewilligungen

Nicht jede Sendung ist eine normale Einfuhr. Für Messegut, Reparaturen, Rückwaren oder Durchfuhr gibt es eigene Verfahren wie die vorübergehende Verwendung, das Carnet ATA oder das Transitverfahren. Bei Lebensmitteln, Arzneimitteln oder Tieren kommen Bewilligungen anderer Bundesstellen dazu. Wir zeigen Ihnen, welches Verfahren passt und welche Bewilligungen nötig sind.

Was leistet eine Fiskalvertretung?

Ausländische Unternehmen ohne Sitz in der Schweiz, die hier mehrwertsteuerpflichtig werden, müssen in der Regel einen Steuervertreter mit Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz bestimmen. Das betrifft häufig Lieferanten, die ihre Ware in eigenem Namen in die Schweiz einführen und hier an Kunden liefern, zum Beispiel mit der Lieferbedingung verzollt und versteuert. Als Fiskalvertreter vertreten wir Ihr Unternehmen gegenüber der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Damit können Sie Ihre Schweizer Kunden direkt beliefern, die Einfuhrsteuer in der Regel als Vorsteuer geltend machen und Ihren Kunden die Abwicklung an der Grenze abnehmen.

Ob und ab wann eine Steuerpflicht besteht, hängt von Ihrem Geschäftsmodell und Ihrem Umsatz ab. Wir klären das gemeinsam mit Ihnen und verbinden die Fiskalvertretung auf Wunsch mit der laufenden Einfuhrverzollung.

Unsere Leistungen

  • Tarifierung von Produkten und Pflege von Artikellisten mit Tarifnummern
  • Unterstützung bei verbindlichen Tarifauskünften des BAZG
  • Prüfung von Ursprungsregeln, EUR.1 und Lieferantenerklärungen
  • Beratung zu Zollverfahren wie vorübergehender Verwendung, Rückwaren und Transit
  • Klärung von Bewilligungspflichten für Lebensmittel, Pharma, Tiere und Fahrzeuge
  • Fiskalvertretung für ausländische Unternehmen gegenüber der Schweizer MWST
  • Unterstützung bei Rückfragen und Nachprüfungen der Zollverwaltung

So läuft es ab

  1. Sie schildern uns Ihr Vorhaben per E-Mail an zoll@orbalog.com oder telefonisch unter +41 61 821 33 33.
  2. Wir sichten Ihre Produktinformationen, Rechnungen und die Lieferkette.
  3. Sie erhalten eine klare Empfehlung zu Tarifierung, Verfahren, Dokumenten und Kosten.
  4. Auf Wunsch setzen wir die Empfehlung gleich um, von der Fiskalvertretung bis zur laufenden Verzollung.

Benötigte Unterlagen

  • Produktbeschreibungen, technische Datenblätter oder Rezepturen
  • Muster-Rechnungen und Lieferbedingungen
  • Angaben zu Herkunft der Vormaterialien und Herstellungsort
  • Bei Fiskalvertretung: Handelsregisterauszug, Angaben zu Geschäftsmodell und geplantem Umsatz in der Schweiz
  • Bestehende Zollbelege oder Korrespondenz mit Behörden, falls vorhanden
Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Was ist eine Fiskalvertretung?

Ein ausländisches Unternehmen ohne Sitz in der Schweiz, das hier mehrwertsteuerpflichtig wird, muss in der Regel einen Steuervertreter mit Sitz in der Schweiz bestimmen. Dieser Fiskalvertreter vertritt das Unternehmen gegenüber der Eidgenössischen Steuerverwaltung.

Wann braucht ein ausländisches Unternehmen eine Fiskalvertretung?

Typischerweise dann, wenn es Waren in eigenem Namen in die Schweiz einführt und hier an Kunden liefert, etwa mit Lieferbedingung verzollt und versteuert. Ob eine Steuerpflicht besteht, hängt vom Einzelfall ab, wir klären das gemeinsam mit Ihnen.

Warum ist die richtige Zolltarifnummer so wichtig?

Die Zolltarifnummer bestimmt Zoll, MWST-Satz, Bewilligungspflichten und Kontingente. Eine falsche Tarifierung kann zu Nachforderungen, Bussen oder verpassten Vergünstigungen führen, auch noch Jahre nach der Einfuhr.

Kann ich eine verbindliche Auskunft zur Tarifierung erhalten?

Ja, das BAZG erteilt auf Antrag verbindliche Auskünfte zur Tarifierung. Wir bereiten den Antrag mit Ihnen vor und stellen die nötigen Produktinformationen zusammen.

Lohnt sich eine Zollberatung auch für kleinere Firmen?

Gerade dann. Wer regelmässig importiert oder exportiert, spart mit korrekt hinterlegten Tarifnummern und Ursprungsnachweisen Zeit und Geld bei jeder Sendung.

Wir sind für Sie da

Zollberatung anfragen

Senden Sie uns Ihre Unterlagen an zoll@orbalog.com oder fragen Sie direkt online an. Mo–Fr 07:30–17:30, Samstag nach Absprache.

Lkw auf der Autobahn Richtung Schweizer Grenze im Abendlicht
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