Wann wird das ZAZ-Konto abgeschafft und wodurch wird es ersetzt?
- Mehmet can
- 7. Aug.
- 2 Min. Lesezeit
Das bisherige ZAZ-Konto (Zentralisiertes Abrechnungsverfahren Zoll) wird ab 2026 im Zuge der Umstellung auf Passar 2.0 durch die Geschäftspartner-ID (GP-ID) ersetzt.
Der Zeitpunkt der Umstellung ist nicht für alle Firmen gleich: Der Wechsel von der ZAZ-Nummer zur GP-ID ist an die individuelle Umstellung von e-dec Einfuhr auf Passar Einfuhr gekoppelt. Da diese Umstellung im Bereich Einfuhr schrittweise erfolgt und sich aktuell noch in der Pilotphase befindet, wechseln Firmen zu unterschiedlichen Zeitpunkten innerhalb der vereinbarten Übergangsphase.
Was sich konkret ändert:
Die GP-ID ist an die UID-Nummer der Firma gekoppelt. Jede Firma kann nur eine einzige GP-ID erhalten.
Eine automatisierte Migration bestehender ZAZ-Konten auf die GP-ID ist nicht vorgesehen. Firmen müssen sich eigenständig im ePortal des Bundes registrieren.
Das bisherige System der generellen Sicherheitsleistung wird durch einen risikobasierten Ansatz ergänzt, etwa mit forderungsbezogenen Sicherheiten oder Sofortzahlung, statt ein gesamtes Konto zu sperren.
Für interne Strukturen, die bisher über separate ZAZ-Konten abgebildet wurden (z. B. Abteilungen oder Kostenstellen), steht künftig ein freies Textfeld bei der Warenanmeldung zur Verfügung.
Solange e-dec Import noch im Einsatz ist, bleibt auch das bisherige ZAZ-Konto für diese Anmeldungen weiterhin nutzbar.
Für Firmen, die ihre Verzollung über Orbalog abwickeln, bedeutet dieser Wechsel keinen eigenen Registrierungsaufwand für die tägliche Zollanmeldung, wohl aber, dass unternehmensinterne Abrechnungsprozesse (z. B. Lastschriftverfahren) an die neue GP-ID angepasst werden müssen.
Häufige Fragen
Muss ich mein ZAZ-Konto selbst kündigen?
Das BAZG informiert Firmen mit bestehendem ZAZ-Konto nicht direkt über den individuellen Umstellungszeitpunkt. Eine vorzeitige Kündigung ist in der Regel wünschenswert.
Was passiert mit einem bestehenden Lastschriftverfahren beim Wechsel zur GP-ID?
Das BAZG prüft aktuell, ob bereits eingerichtete Lastschriftverfahren ohne erneute Antragsstellung auf die GP-ID übertragen werden können.
Brauche ich eine GP-ID, wenn Orbalog meine Verzollung übernimmt?

Für die tägliche Zollanmeldung übernimmt Orbalog die nötigen Schritte. Für interne Abrechnungszwecke kann dennoch eine eigene Registrierung sinnvoll sein – wir beraten Sie gerne dazu.


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