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Transitversandpapiere T1/T2 Schweiz | Orbalog GmbH

Transitschein- Papiere 

Orbalog GmbH erstellt Transitversanddokumente wie T1 und T2 für Waren, aus der oder durch die Schweiz transportiert werden.

Das Transitdokument sorgt dafür, dass Zölle und Steuern erst am tatsächlichen Bestimmungsort erhoben werden, nicht bereits beim Grenzübertritt durch die Schweiz. T1 gilt für Nicht-Unionswaren, T2 für Waren mit EU-Status.

Das übernehmen wir für Sie:

 

  • Erstellung von T1- und T2-Dokumenten

  • Eröffnung und Erledigung des Transitverfahrens bei der zuständigen Zoll oder Grenzstelle. 

  • Überwachung der Fristen für den Abschluss des Verfahrens

  • Klärung von Rückfragen bei Grenzstellen im Verlauf des Transits

Was wir von Ihnen benötigen: Handelsrechnung, Packliste, Angaben zum Ausgangs- und Bestimmungsort sowie die geplante Route und Bestimmungszollstelle. 

Bei regelmässigen Transitsendungen, etwa im Rahmen von Sammelladungen, richten wir feste Abläufe mit Ihren Speditionspartnern ein.

Häufige Fragen

 

Was ist der Unterschied zwischen T1 und T2?
T1 gilt für Waren ohne EU-Zollstatus, T2 für Waren mit EU-Status, die durch ein Nicht-EU-Land wie die Schweiz transportiert werden.

Warum braucht man ein Transitdokument für die Durchfuhr durch die Schweiz?
Damit Zölle und Steuern erst am tatsächlichen Bestimmungsort erhoben werden und die Ware ohne vollständige Verzollung durch die Schweiz oder aus der Schweiz reisen kann.

Wer überwacht die Frist eines Transitverfahrens?
Der Transporteur oder Auftraggeber übernimmt die Überwachung der Fristen bis zum Abschluss des Verfahrens bei der zuständigen Zollstelle. 

Frigo Transporte.png
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